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Wissenswertes zur Grundstücksvermessung

Hier finden Sie eine Übersicht über unterschiedliche Arten von Grundstücksvermessungen:

Grundstücksteilungen
Eine Grundstücksteilung bedeutet die Bildung neuer Grenzen, in der Regel als Voraussetzung für einen Eigentumsübergang.

Bei bebauten Grundstücken bedarf es einer Teilungsgenehmigung durch die zuständige Kommune.

Wir berücksichtigen die Wünsche der Eigentümer bzw. Erwerber, beraten hinsichtlich bauplanungs- und/oder bauordnungsrechtlicher Vorgaben, erstellen Teilungsentwürfe, erarbeiten den erforderlichen Teilungsplan und stellen den Teilungsantrag.

Sonderung
Die Sonderung ist ein Sonderfall einer Teilung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die örtliche Vermessung, nicht jedoch die Notwendigkeit einer Teilungsgenehmigung bei bebauten Grundstücken.

Da der örtliche Messungsaufwand entfällt, reduzieren sich natürlich auch die Kosten.

Grenzanzeige
Hier wird dem Auftraggeber der tatsächliche Grenzverlauf mit einer Tagesmarke (Pflock oder Farbmarkierung) angezeigt (z.B. um einen Zaun oder eine Hecke zu setzen).
Grenzvermessung

Im Gegensatz zur Grenzanzeige werden die Abmarkungen (Grenzpunkte) überprüft und bei Fehlen derselben diese neu gesetzt (Grenzstein oder ähnliches). Es findet ein Termin für die Grenzniederschrift statt, zu der die betroffenen Grenznachbarn geladen werden.

Gebäudeeinmessung

Nach der Fertigstellung oder der Veränderung eines Gebäudes ist der Bauherr gesetzlich (§ 14 Vermessungs- und Katastergesetz NW) verpflichtet, dieses katastertechnisch einmessen zu lassen.

Schlussvermessung
Diese Vermessung erfolgt nach Fertigstellung, Neuanlage, Verbreiterung und Veränderungen von Straßen, Wasserstraßen, Bahnanlagen, Deichen etc.
Sockelabnahmen
Diese Leistung wird von einigen Kommunen gefordert. Dabei wird nach Errichtung des Kellers, aber noch vor Erstellung der Kellerdecke, die Lage und die Höhe des Rohbaus ermittelt.
Zu diesem Zeitpunkt sind mögliche Fehler noch kostengünstig zu beheben, so dass diese Messung, auch wenn sie nicht gefordert wird, dem Bauherrn zu empfehlen ist.
Amtlicher Lageplan
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag oder für den Teilungsantrag
Die Notwendigkeit eines Amtlichen Lageplans für eine Teilungsgenehmigung ergibt sich nach § 8 BauO NW

Zur Beurteilung eines Bauantrages durch die genehmigende Behörde bietet der Amtliche Lageplan alle vermessungstechnisch relevanten Daten, die dafür erforderlich sind.

Ein Lageplan gehört grundsätzlich zu einem Bauantrag und beinhaltet

N Katasterdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblatt)
N Grenzbild
N Höhenangaben
N Topografische Informationen, wie z.B. Bäume, Kanalisation, Gebäude u.a. die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind
N Eintrag des Bauvorhabens
N Bemaßung
N Eintragung von Baulasten
N Berechnung und Eintrag von Abstandflächen
N Berechnung der Geschoß- und Grundflächenzahlen, falls ein Bebauungsplan vorliegt

Bei der Erstellung des Lageplans arbeiten wir eng mit dem Planer oder Architekten zusammen, da Daten aus den Bauzeichnungen in den Lageplan einfließen und wir die Richtigkeit der Positionierung gewährleisten.

Grobabsteckung
Vor dem Ausheben der Baugrube werden mittels Pflöcke der Grundriss und die Aushubtiefe des Gebäudes übertragen, so dass der Bauunternehmer nicht zu viel aber auch nicht zu wenig Aushub produziert und somit die Kosten für den Abtransport des Aushubs minimiert werden.
Feinabsteckung
Nach erfolgtem Aushub wird das Gebäude exakt festgelegt. Auf so genannten Schnurgerüsten werden die Gebäudeecken bestimmt, so dass das Bauunternehmen auf dieser Grundlage Bodenplatte und das Mauerwerk zentimetergenau positionieren kann.
Flurkarte, Katasterkarte, Deutsche Grundkarte
Durch den ständigen Kontakt zur Katasterverwaltung nehmen wir Ihnen gerne den Weg zum Katasteramt ab, beraten Sie gerne und verhelfen Ihnen zum gewünschten Kartenmaterial.

Schon gewusst?!

Sie können sich detailliert, kostenlos und interaktiv über Ihr Grundstück oder Ihre Stadt informieren:

Geoportal Ruhr

Hier finden Sie u.a. Stadtpläne für das Ruhrgebiet, Zeitreisen aus der Vogelperspektive, Bebauungspläne und Luftbilder.

Geobasis NRW

Hier finden Sie Geobasisdaten, Karten, Luftbilder und Höhenmodelle für ganz NRW – aktuell und historisch, analog und digital.

BORIS NRW

Hier finden Sie amtliche Grundstückswerte zum Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen.